Jeffrey Epstein wurde 2019 wegen Sexhandels mit Minderjährigen angeklagt. Der Fall ist dokumentiert – viele weitergehende Behauptungen müssen aber einzeln geprüft werden.
Das FBI und das US-Justizministerium erklärten 2025, keine glaubwürdigen Belege für eine Erpressung prominenter Personen und keine belastende „Kundenliste“ gefunden zu haben. Eine Erwähnung in Akten ist kein Beweis für eine Straftat.
Am 30. Januar 2026 veröffentlichte das US-Justizministerium mehr als drei Millionen weitere Seiten sowie 180.000 Bilder aus den Epstein-Unterlagen. Umfangreiche Akten bedeuten jedoch nicht, dass jede Behauptung darin bestätigt ist.
Was sollte bei solchen Dokumenten zuerst geprüft werden?
Wichtig: Eine Erwähnung in Akten ist kein Beweis für eine Straftat.
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